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GEWERBLICHE VERSICHERUNGEN

FÜR HANDEL HANDWERK GEWERBE FREIBERUFLER

Versicherungskunden haben Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten.

Einbrüche sind nur dann versichert
… wenn Außentüren nach DIN EN 1627 Einbruch hemmend sind und mind. 4 cm durchgehend ! Türblattstärke haben
… wenn Schließriegel 2-tourig sind und mind. 2 cm herausfahren
… wenn der Schutzbeschlag aus Metall und von innen befestigt ist
… wenn außen liegende Türbänder durch mind. 2 Hinterhaken oder der Drehbolzen durch verdeckte ! Madenschrauben oder Kapselung gesichert ist
… wenn Türen mit Holzzargen ein Sicherheitsschließblech haben
… wenn Tresore unter 300 Kg mit dem Gebäude, am besten 2-fach, verankert sind
… wenn der Versicherer Kenntnis hat, falls die Umfassungswände nicht aus Beton oder Stein sind
… wenn der Leerstand direkt angrenzender fremder Gewerberäume dem Versicherer angezeigt wurde (Nachmeldepflicht!)
… wenn für die Alarmanlage ein aktuelles Prüfprotokoll vorliegt
… wenn dem Versicherer Lagepläne zur Art/ Ausführung/ ED-Sicherungen von Türen/ Rolltoren/ Fenstern mit zutreffenden ! Angaben vorliegen

Brandschäden sind nur dann versichert
… wenn die nach VDE vorgeschriebene turnusmäßige Prüfung der stationären Elektro-Installation und der ortsveränderlichen Geräte erfolgte
… wenn eine Brandlasterhöhung durch ungeeignete Lagerung/ Konzentration von besonders brennbaren Sachen nicht gegeben ist
… wenn das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Betriebsgebäuden nach GarVO erlaubt ist
… wenn die behördlich vorgeschriebene Anzahl von Feuerlöschern vorhanden sind und diese ein aktuelles ! Prüfsiegel haben
… wenn ein Brand von außen von einem direkt benachbarten Betrieb innerhalb 10m Entfernung ausgeht und übergreift, dessen Betriebsart ein erhöhtes Brand-Risiko darstellt – und daher dem eigenen Feuer-Versicherer anzuzeigen ist, selbst dann, wenn dieser Nachbarbetrieb erst kürzlich eingezoge ist (Nachmeldepflicht!)

Wasserschäden sind nur dann versichert
… wenn der Versicherer Kenntnis hat, falls Anlagen, Maschinen, Warenbestände sich unter Erdgleiche befinden
… wenn bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die mehr als 3 Tage nicht begangen/ kontrolliert werden,
alle wasserführenden Anlagen (Frischwasser, Heizung) abgesperrt und entleert sind

Haftpflicht- u. Transportschäden sind nur dann versichert
… wenn dem Versicherer die aktuelle Betriebsart/ das Tätigkeitsspektrum bekannt ist, (Ver)Änderungen, Erweiterungen nachgemeldet wurden
… wenn die jährlich zu meldenden Werte wie Warenbestand, Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Rohertrag auf aktuellem Stand sind
… wenn der erforderliche Geltungsbereich (EU, weltweit, inkl. USA/ Kanada) aktuell ist
… wenn für Hebezeuge wie Stapler ein aktueller Prüfbericht gemäß BetrSichV u. DGUV vorliegt

Das Außerachtlassen dieser Pflichten setzt den Versicherungsschutz – vom Kunden oft unbemerkt – von Beginn an oder nachträglich außer Kraft.

 

Was wir tun

Uns ist bewusst, dass der normal versierte Kunde alle Punkte kaum wissen und uns daher nicht zuverlässig zuarbeiten kann.
Was wir daher anders machen… Besichtigung !

Keine Ferndiagnose. Wir besichtigen die Geschäfts-, Produktionsräume, Betriebsgrundstücke.
Mit Sorgfalt fertigen wir Sicherungsbeschreibungen, Lagepläne und  Inventarlisten an, machen Fotos.

Zur Schadenverhütung geben wir Hinweise zu den Einbruchsicherungen an Türen und Fenstern und zum Brandschutz.
Denn: Kein Schaden ist immer besser als ein versicherter Schaden.
Durch das jährliche „Vor-Ort-Gespräch“ wird alles auf aktuellem Stand gehalten.

Ausschreibung
Wird neuer Versicherungsschutz benötigt, zeigen wir dem Kunden auf, welche Versicherungsarten es insgesamt gibt.
Kein Versicherer ist immer der „Beste“, je Versicherungsart sind die Preis-/ Leistungsunterschiede von Anbieter zu Anbieter enorm.
Das kann nur durch Ausschreibung sichtbar und damit vergleichbar gemacht werden.
Ausschreibung bedeutet: wir holen für den Kunden immer Angebote von mehreren Versicherern ein.
Von den eingegangen Angeboten zeigen wir Vorzüge und Nachteile auf, der Kunde wählt seinen Favoriten aus.
Unsere Kunden haben stets Zeit, alles in Ruhe zu prüfen.

Formalitäten
Was/ wie/ an wen/ wohin?
Wir erledigen den kompletten Schriftverkehr für den Kunden mit den Versicherern.
Wir begleiten unsere Kunden und erledigen spätere Anpassungen der Versicherungsverträge.
Und wenn es sinnvoll ist, auch mal den Wechsel des Versicherers.

Schadenregulierung
Fotos, Auflistung der beschädigten Sachen, Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen etc …
Welche Unterlagen werden konkret benötigt?
Muss der Schadenfall auch der Polizei angezeigt werden?
Reicht ein Kostenvoranschlag oder ist ein Gutachter erforderlich?
Sind Fristen zu beachten?
Müssen beschädigte Sachen vorerst aufbewahrt werden?
Ist es sinnvoll Kleinschäden auch mal selbst zu tragen, um Beitragserhöhung oder Kündigung durch den Versicherer zu vermeiden?

Das alles zusammenzutragen, zu koordinieren, an den Versicherer einzureichen und mit allen Beteiligten abzustimmen ist unsere Dienstleistung.